
Wo wird eine trans*Frau inhaftiert – also eine Frau, der bei der Geburt ein anderes für sie nicht passendes Geschlecht eingetragen wurde? In einem Männer- oder in einem Frauengefängnis?
Für die meisten Justizvollzugsanstalten ist das eine schwierige Frage. Über trans*Personen in Haft wird wenig gesprochen. Sexualität ist in Gefängnissen ohnehin ein großes Tabuthema. Die Diskriminierung verschiedener Sexualitäten und Geschlechtsidentitäten ist im Gefängnis noch deutlicher zu spüren als „draußen“. Darum möchten wir sie heute am 08. März in den Mittelpunkt stellen.
Bei der Inhaftierung werden betroffene Personen nach wie vor routinemäßig dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht zugeordnet. Ein Fall aus Deutschland war 2019 Diana O., eine Frau, die von den Behörden ein halbes Jahr in Untersuchungshaft untergebracht wurde – und zwar im Männervollzug. Der Grund: Diana O. hatte keine an das weibliche Geschlecht angleichende Operation des Genitalbereichs vornehmen lassen, hatte also männliche Geschlechtsorgane.
In Deutschland gibt es noch keine einheitlichen Regelungen. Was kann jede:r Einzelne also tun? Zum Beispiel Informationen und Geschichten von Betroffenen sammeln, teilen, Briefkontakte führen und Aufklärungsarbeit leisten.
„Warum helfen Sie im Schwarzen Kreuz ausgerechnet Kriminellen?“
Wir sind nicht das, was die Leute von uns erwarten oder wie sie sich uns wünschen. Wir sind, wer wir zu sein beschlossen haben. Den anderen die Schuld zu geben, ist immer einfach. Damit kannst du dein ganzes Leben zubringen, aber letztlich bist du allein für deine Erfolge oder deine Niederlagen verantwortlich.