6. Mai 2026

Muttertag in Haft? Kinder in der JVA

In einer Justizvollzugsanstalt aufwachsen – das wünscht man erst einmal definitiv keinem Kind. Aber auch wenn es seltsam klingt: Für manches Kind kann es ein Gewinn sein. Zum einen durchaus im wörtlichen Sinn. Deutschlandweit gesehen gibt es nicht viele Haftplätze für Mütter mit Kindern. Die Nachfrage ist größer als das Angebot. Und was wäre die Alternative? Die Trennung von der Mutter – was auf keinen Fall die Regel sein sollte. Denn die Bindung soll beibehalten werden, und auch inhaftierte Mütter können gut für ihre Kinder sorgen.

Jederzeit die JVA verlassen

Die Frankfurter Rundschau beschreibt in einem Artikel einen Fall aus der JVA Preungesheim. Damit ein Kleinkind bei seiner Mutter bleiben darf, müssen viele Bestimmungen erfüllt sein. Das kontrolliert das Jugendamt. Denn das Kind ist nicht eingesperrt. Es kann jederzeit die JVA verlassen, darf ins Schwimmbad, in den Zoo oder auch zu Ärzten, zum Beispiel mit Verwandten oder Erzieherinnen. Für die Mutter ist es nicht einfach, dass nicht sie die Begleiterin ist.

Manche Kinder blühen auf

Zuverlässige Betreuung rund um die Uhr, gesunde Ernährung, ein fester Rahmen – manche Kleinkinder blühen unter solchen Bedingungen förmlich auf. Auch der dreijährige Lukas fühlt sich wohl. Er weiß noch nicht, was ein Gefängnis wirklich ist. Für ihn sei die JVA einfach sein Zuhause, sagt Claire, seine Mutter. Und so wird auch in Haft am kommenden Sonntag Muttertag gefeiert. ZUM ARTIKEL

„Warum helfen Sie im Schwarzen Kreuz ausgerechnet Kriminellen?“

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