
Kennen Sie jemanden in der Region Celle, der seine Geldstrafe nicht zahlen kann und von einer Inhaftierung bedroht ist? Vielleicht wegen Schwarzfahren? Wir können helfen, die Schulden zu ordnen und das Leben wieder auf die Reihe zu bekommen. Rufen Sie an unter 0541 94616-20 (Anlaufstelle Projekt Brückenbau) oder 05141 94616-0. Oder schreiben Sie eine Mail an anlaufstelle@projekt-brueckenbau.de
Gefängnis wegen Schwarzfahren? Das geht? Ja, zum Beispiel so: Leo fährt ohne Ticket Bus. Das „erhöhte Beförderungsentgelt“ wird fällig, also 60 Euro Strafe. Er kann nicht zahlen. Ein weiterer Vorfall kommt hinzu. Irgendwann landet er vor Gericht. Er wird zu einer jetzt höheren Geldstrafe verurteilt. Er kann wieder nicht zahlen. Doch wer Geldstrafen nicht zahlen kann, zu denen ihn ein Gericht verurteilt hat, findet sich manchmal unversehens hinter Gittern wieder. „Ersatzfreiheitsstrafe“ heißt das. Und wer erst einmal im Gefängnis sitzt, verliert unter Umständen so ziemlich alles – Wohnung, Arbeitsstelle, Partner oder Partnerin. Da geht so manches Leben kaputt. Und das der Angehörigen vielleicht auch.
Das nützt niemandem und kostet den Staat ungefähr 200 Euro pro Hafttag.
Das Problem: Es sind vor allem Menschen in prekären Lebenssituationen, die davon betroffen sind. Die, denen es noch schwerer fällt als anderen, ihr Busticket zu zahlen. Menschen in Notlagen, ohne festen Wohnsitz, psychisch Kranke, …
Schwarzfahren ließe sich entkriminalisieren. „Entkriminalisierung“ heißt dabei nicht Legalisierung. Bußgelder müssen weiterhin bezahlt werden. Aber das Gefängnis ist keine Option mehr. Was das Gefängnis mit Schwarzfahrern macht und was für Folgen ihre Inhaftierung hat, das wissen diejenigen, die in Haft mit ihnen zu tun haben – die Gefängnisseelsorger:innen. Lesen Sie hier mehr zu den Hintergründen und ihre Stellungnahmen.
„Warum helfen Sie im Schwarzen Kreuz ausgerechnet Kriminellen?“
Wenn du reich wirst, mach den Reichtum nicht zum Wichtigsten in deinem Leben!