
Genau heute vor 200 Jahren war die Geburtsstunde der deutschen Straffälligenhilfe. Am 18. Juni 1826 gründeten sechs Privatmenschen in Düsseldorf die „Rheinisch-Westfälische Gefängnis-Gesellschaft“ (RhWGG). Einer von ihnen war der Pfarrer Theodor Fliedner. Er hatte auf seinen Reisen ins Ausland mehrere solche Vereinigungen kennengelernt, denen das Schicksal von Menschen im Gefängnis naheging. Sie setzten sich schon damals für eine bessere Resozialisierung ein.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe berichtet: „Die Initiative zur Gründung ging von drei Juristen, einem Fabrikanten und zwei evangelischen Geistlichen aus. Sie begründeten ihr Vorhaben mit den `auffallend häufigen Rückfällen´, für die sie den `inneren Zustand der Strafanstalten´ verantwortlich machten. Die Insassen würden nicht gebessert, sondern durch die fehlende Beschäftigung und die Gemeinschaft `vieler Verbrecher´ lediglich schlecht erzogen. Die Entlassenen galten somit nicht als gebessert, sondern `vielmehr jetzt als gänzlich verdorben´.“ Damit würden sie erst recht ausgegrenzt. Die RHWGG forderte, hier etwas zu ändern und Maßnahmen für eine echte Resozialisierung zu ergreifen.
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„Warum helfen Sie im Schwarzen Kreuz ausgerechnet Kriminellen?“
Freuen dürfen sich alle, die Frieden stiften – Gott wird sie seine Kinder nennen.