Das haben inhaftierte Menschen herbei gesehnt: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied jetzt, dass das Telefonieren für Menschen in Haft zu „marktgerechten Preisen“ möglich sein muss.
Bisher haben viele Inhaftierte keine Alternative zu dem überteuerten Angebot des privaten Telekommunikationsanbieters Telio. Laut Bundesverfassungsgericht widersprechen überhöhte Preise dem verfassungsrechtlichen Resozialisierungsgebot. Mehr dazu
„Warum helfen Sie im Schwarzen Kreuz ausgerechnet Kriminellen?“
Foto: Norbert Lorenz, pixelio
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