8. Juli 2019

Ersatzfreiheitsstrafen: Schwarzfahrer ins Gefängnis?

Kann man wegen Schwarzfahren ins Gefängnis kommen? Ja, das kann passieren. Dann nämlich, wenn man zwar nur ein solches „Bagatelldelikt“ begangen hat, aber seine Geldstrafe nicht pünktlich bezahlt. Dabei ist vielleicht nur die Zahlungsaufforderung bei einer veralteten Adresse gelandet. Oder einem Hartz-IV-Empfänger fehlen ein paar Euro.

Sehr oft ist die nicht bezahlte Geldstrafe gerade nur eines von vielen dringenden Problemen. Dinge wie Schulden, Krankheit, Trennung kommen dazu, und es wächst einem gerade alles über den Kopf.

Immer tiefer in die Abwärtsspirale

Dann droht das Gefängnis – die sogenannte „Ersatzfreiheitsstrafe“. Davon wird nichts besser, im Gegenteil. Rund 8% aller Inhaftierten sitzt aus diesem Grund hinter Gitter. Im Leben dieser Menschen bedeutet das einen heftigen Schock, der alle Probleme weiter verschlimmert und jedem Resozialisierungsgedanken zuwiderläuft. Betroffen sind auch die Angehörigen, die vielleicht die Wohnung nicht mehr halten können und sich neuen weiteren Problemen gegenüber sehen.

Enorme Kosten für den Steuerzahler

Und der Schaden trifft auch die Steuerzahler. Ein Hafttag kostet rund 150 Euro. Über die Gesamtkosten gibt es verschiedene Schätzungen; laut Bundesregierung zahlen die Bundesbürger für die Ersatzfreiheitsstrafe 200 Millionen Euro im Jahr.

Das System der Ersatzfreiheitsstrafe gehört auf den Prüfstand, sagt die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe BAG-S. „Ersetzt die Ersatzfreiheitsstrafe durch Alternativen!“ forderte sie in einem Arbeitspapier für die Justizministerkonferenz im Juni und machte entsprechende Vorschläge. Auch auf der Konferenz war man sich bewusst, dass das  System hinkt. Die Beschlüsse jedoch blieben vorerst vage.

Mehr dazu:
Bericht des WDR in Monitor – hier der Link zu Textversion und Videolink.
zeit online
Ruhrnachrichten
shz.de

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