3. März 2017

Betrifft auch Haftentlassene: „Aufrechter Paragraf“

Gestern wurde zum ersten Mal ein Preis „Aufrechter Paragraf“ verliehen. Ausgezeichnet wurdeder Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.. Er hatte eine Empfehlung an die Länder und Kommunen verabschiedet, gesetzlich verbürgte Rechtsansprüche armer Menschen wirklich vollständig zu berücksichtigen und ihnen keine Hilfen vorzuenthalten. Das betrifft in vielen Fällen auch Haftentlassene.

Der Preis wurde verliehen von der EBET (Evangelischer Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe e.V. Wohnungnotfall- und Straffälligenhilfe), in der auch das Schwarze Kreuz – Projekt Brückenbau Mitglied ist.

Zeitungsartikel in „Der Sonntag“

Pressemitteilung EBET

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