12. November 2019

Gerichtsurteil: mehr Lockerungen!

Mit diesem Urteil erregte das Landgericht Limburg im letzten Jahr Aufsehen: Ein Freigänger stahl ein Auto und verursachte einen Unfall. Dabei wurde eine Frau getötet. Dafür wurden die Strafvollzugsbediensteten, die die Lockerung genehmigt hatten, auf Bewährung verurteilt – wegen fahrlässiger Tötung (mittlerweile ist das Urteil in Revision).

Die Folge war klar: Vollzugslockerungen werden seither noch seltener genehmigt als zuvor. Welcher Gefängnisangestellte möchte schließlich selbst auf der Anklagebank sitzen, wenn etwas schiefläuft?

„Ausführungen nicht nötig“

Jetzt gibt es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das in eine ganz andere Richtung zeigt. Drei Gefangene klagten, weil ihnen Ausführungen verweigert wurden (die unterste Stufe der Vollzugslockerungen; dabei darf ein Gefangener eine JVA unter Bewachung für einige Stunden verlassen). Ein Ausflug in eine Welt ohne Gitter und Stacheldraht blieb ihnen also verwehrt. Es sei nicht nötig, weil die Inhaftierung bei ihnen keine schädlichen Folgen zeige und die Lebenstüchtigkeit nicht beeinträchtigt sei, war die Absage begründet worden.

Lebenstüchtigkeit erhalten

Das Bundesverfassungsgericht entschied: Darauf kommt es nicht an. Mit Lockerungen soll die Lebenstüchtigkeit nicht wiederhergestellt, sondern erhalten werden. So entspricht es dem Grundrecht auf Resozialisierung. Das gilt grundsätzlich auch in kritischen Fällen, wenn eventuell Probleme während der Ausführung zu erwarten sind. Dann muss erst einmal geprüft werden, ob geeignete Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden können. Und die JVA muss auf alle Fälle Personal für solche Ausführungen stellen.

Bei beiden Urteilen ist also die JVA im Zugzwang. Keine leichte Aufgabe. Für die Gefangenen jedenfalls ist das Urteil ein großer Erfolg.  

„Warum helfen Sie im Schwarzen Kreuz ausgerechnet Kriminellen?“

Foto oben: Thorben Wenger, Foto unten: Rainer Sturm, beide pixelio

Unsere anderen Kanäle:

Abonniere unseren Newsletter:

Wer kann verstehen, wie die Wolken schweben, warum am Himmelszelt der Donner rollt?

Datenschutz-Übersicht
Schwarzes Kreuz Christliche Straffälligenhilfe e.V.

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.

Technisch notwendige Cookies

Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir deine Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.

Analytics-Cookies

Diese Website verwendet Google Analytics, um anonyme Informationen wie die Anzahl der Besucher der Website und die beliebtesten Seiten zu sammeln. Außerdem werden die Klicks auf Anzeigen von Google Ads getrackt.

Diesen Cookie aktiviert zu lassen, hilft uns, unsere Website zu verbessern.