29. Juni 2022

Armut darf nicht zu Inhaftierung führen

Foto: Schwarzes Kreuz

Armut darf nicht zu Inhaftierung führen! Das fordert ein gemeinsames Positionspapier der Diakonie Deutschland und des EBET. Das ist der Evangelische Bundesfachverband der Wohnungsnotfall- und Straffälligenhilfe.  

Per Brief in Haft

Faktisch nämlich erhöht Armut das Risiko, inhaftiert zu werden. Menschen in Armutslagen, die eine Geldstrafe nicht zahlen können, droht eine Ersatzfreiheitsstrafe. Sie müssen in Haft. Den Bescheid bekommen Betroffene meist einfach per Post, ohne dass die individuelle Lage noch einmal geprüft wird.

Häufigster Haftgrund: Strafe nicht bezahlt

Eine nicht bezahlte Geldstrafe ist zurzeit der häufigste Grund, warum Menschen ins Gefängnis müssen. Jedes Jahr kommen rund 56.000(!) Menschen deswegen in Haft.

Probleme werden verschärft

Niemandem nützt dieses Verfahren. Wer seine Geldstrafe nicht zahlen kann, steckt meist sowieso schon bis zum Hals in tiefgreifenden Problemen. Vielleicht ist er oder sie auch wohnungslos und kann daher gar nicht von der Briefpost erreicht werden. Das eigene Leben ist also sowieso schon ins Wanken geraten. Eine Inhaftierung bringt es dann schnell vollends aus dem Lot. Und das der Familie oft gleich mit dazu.

Unsummen an Steuergeldern

Auch der Staat verliert, wenn es zur Ersatzfreiheitsstrafe kommt, nämlich Unsummen an Steuergeldern. Zurzeit sind es ca. 235 Mio. Euro jährlich.

Foto: Andreas Tittmann

Forderungen von Diakonie und EBET

Jede Seite verliert also. Angesichts dessen stellen Diakonie und EBET Lösungsansätze zur Diskussion. Sie fordern:

  • Es darf nie einfach nur aufgrund der Aktenlage zu einer Inhaftierung kommen. Über einen Freiheitsentzug muss vor Gericht entschieden werden. Die betroffene Person muss sich dort äußern können. Dabei werden vielleicht auch andere Lösungen gefunden.
  • Alternativen zur Ersatzfreiheitsstrafe müssen vermehrt in den Blick genommen werden. Wer in Problemen erstickt, braucht persönlichen Kontakt statt Schriftstücken per Post. Die aufsuchende Sozialarbeit sollte gefördert werden.
  • Ganz am Anfang einer Ersatzfreiheitsstrafe stehen meist Bagatelldelikte wie Schwarzfahren. Das ist unverhältnismäßig. Solche Bagatelldelikte müssen entkriminalisiert werden.
  • Geldstrafen müssen für die betroffene Person zahlbar sein.
  • Die Haftzeiten müssen verkürzt werden.

Zeit für Reform

Die Auswirkungen der Ersatzfreiheitsstrafe sind also sozial ungerecht. Sie sind mit zu hohen Kosten verbunden. Und haben unverhältnismäßig hohe negative Auswirkungen auf diejenigen, die sie trifft. Zeit für eine Reform.

Die Positionen und Forderungen von Diakonie und EBET finden Sie hier.

“Warum helfen Sie im Schwarzen Kreuz ausgerechnet Kriminellen?”

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1. Johannes 3, 1
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