Armut darf nicht zu Inhaftierung führen! Das fordert ein gemeinsames Positionspapier der Diakonie Deutschland und des EBET. Das ist der Evangelische Bundesfachverband der Wohnungsnotfall- und Straffälligenhilfe.
Faktisch nämlich erhöht Armut das Risiko, inhaftiert zu werden. Menschen in Armutslagen, die eine Geldstrafe nicht zahlen können, droht eine Ersatzfreiheitsstrafe. Sie müssen in Haft. Den Bescheid bekommen Betroffene meist einfach per Post, ohne dass die individuelle Lage noch einmal geprüft wird.
Eine nicht bezahlte Geldstrafe ist zurzeit der häufigste Grund, warum Menschen ins Gefängnis müssen. Jedes Jahr kommen rund 56.000(!) Menschen deswegen in Haft.
Niemandem nützt dieses Verfahren. Wer seine Geldstrafe nicht zahlen kann, steckt meist sowieso schon bis zum Hals in tiefgreifenden Problemen. Vielleicht ist er oder sie auch wohnungslos und kann daher gar nicht von der Briefpost erreicht werden. Das eigene Leben ist also sowieso schon ins Wanken geraten. Eine Inhaftierung bringt es dann schnell vollends aus dem Lot. Und das der Familie oft gleich mit dazu.
Auch der Staat verliert, wenn es zur Ersatzfreiheitsstrafe kommt, nämlich Unsummen an Steuergeldern. Zurzeit sind es ca. 235 Mio. Euro jährlich.
Jede Seite verliert also. Angesichts dessen stellen Diakonie und EBET Lösungsansätze zur Diskussion. Sie fordern:
Die Auswirkungen der Ersatzfreiheitsstrafe sind also sozial ungerecht. Sie sind mit zu hohen Kosten verbunden. Und haben unverhältnismäßig hohe negative Auswirkungen auf diejenigen, die sie trifft. Zeit für eine Reform.
Die Positionen und Forderungen von Diakonie und EBET finden Sie hier.
„Warum helfen Sie im Schwarzen Kreuz ausgerechnet Kriminellen?“
Was denkst du, worüber freut sich Gott mehr: über viele Opfer oder über Gehorsam gegenüber seinen Weisungen?