Arbeit für Inhaftierte
Wussten Sie, dass Gefangene in den meisten Bundesländern verpflichtet sind, während der Strafhaft zu arbeiten?
So lernen die Gefangenen einen geregelten Alltag kennen, übernehmen Verantwortung für ihren Arbeitsbereich und können neue Fähigkeiten entwickeln.
Bäckerei hinter Gefängnismauern
Die Arbeitsbereiche sind in jeder JVA unterschiedlich. In der JVA Celle gibt es unter anderem eine Tischlerei, Schneiderei und eine Bäckerei. Kunden solcher JVA-Betriebe sind öffentliche Einrichtungen, aber auch private Unternehmen und Privatpersonen.
Ein bis drei Euro Verdienst
Die Verdienstmöglichkeiten liegen ungefähr zwischen einem und drei Euro in der Stunde. Einen Teil des Lohnes können die Gefangenen für den Einkauf verwenden. Der andere Teil wird als sogenanntes „Überbrückungsgeld“ bei Haftentlassung ausgezahlt. Es soll den Lebensunterhalt in den ersten vier Wochen nach der Entlassung sichern. Mit diesem Geld werden dann also zum Beispiel ein Zugticket in die Heimat oder erste Einkäufe finanziert.
Verfassungsbeschwerde eingelegt
Neben der Möglichkeit zu arbeiten können abhängig von der JVA bzw. Jugendstrafanstalt auch Berufs- und Schulabschlüsse erworben werden.
Zur Bezahlung der Gefangenen gab es kürzlich zwei Verfassungsbeschwerden von Inhaftierten aus Bayern und Nordrhein-Westfalen. Mehr dazu
„Warum helfen Sie im Schwarzen Kreuz ausgerechnet Kriminellen?“