Weihnachtspakete in Gefängnisse schicken

1.523 Weihnachtspakete für Menschen im Gefängnis fanden im Dezember 2022 ihren Weg in die Gefängnisse, gepackt von 983 Paketspender:innen. Trotz der unsicheren wirtschaftlichen Situation im vergangenen Winter war das die zweithöchste Zahl an Paketen, die jemals über das Schwarze Kreuz in die Gefängnisse geschickt wurden. DANKE! Hier lesen Sie, was die Pakete bei den Inhaftierten ausgelöst haben.
Sie möchten in diesem Jahr mitpacken? Unten auf dieser Seite finden Sie ein Anmeldeformular.
Sie haben keine Zeit oder Gelegenheit zum Packen? Wir freuen uns genauso, wenn Sie die Aktion mit einer Spende unterstützen! Sie hilft uns, auch 2023 Pakete in die Gefängnisse zu bringen.
Für Inhaftierte der JVA Celle hat eine gesonderte Aktion 200 für Celle stattgefunden.
Was ist die Aktion “Weihnachtsfreude im Gefängnis”?
Ein kleines Geschenk von zuhause als Zeichen, dass man sich verbunden fühlt – wer in Strafhaft ist, bekommt zu Weihnachten nichts dergleichen. In den allermeisten Bundesländern dürfen die Angehörigen nichts schicken, aus Sicherheitsgründen. An den Weihnachtstagen, wenn „draußen“ alles feiert, packen Einsamkeit und Verzweiflung die Menschen im Gefängnis daher oft noch stärker als sonst.
Dagegen möchten wir etwas tun. Wir möchten Menschen im Gefängnis teilhaben lassen an der Weihnachtsfreude. Schließlich kam Jesus auch und gerade für die Menschen am Rand zur Welt.
Wir als gemeinnützige Organisation haben die Möglichkeit, Pakete zum Beispiel an die Gefängnisseelsorge zu schicken. Sie gibt sie an Gefangene weiter.
Wie läuft das ab?
Wir schicken unseren Paketspender:innen etwa Anfang Dezember die Adresse einer Kontaktperson in der JVA zu, zum Beispiel einer Seelsorgerin. Dazu eine Anleitung zum Packen und einen Absenderaufkleber mit unserer Adresse (die Paketspender:innen selbst bleiben also anonym). Sie schicken dann ein Paket an die Kontaktperson. Die Kontaktperson gibt es an bedürftige Gefangene weiter. In einigen JVAen teilen sich mehrere Gefangene ein Paket. In der Sicherungsverwahrung sowie im Maßregelvollzug dürfen Gefangene ein Paket auch direkt erhalten.

“Jemand hat an mich gedacht”
Die Reaktionen auf die Pakete zeigen: So wenig manch ein Gefangener auch besitzt, das Wesentliche ist für ihn nicht der materielle Inhalt des Pakets. Wichtig ist: Jemand hat an mich gedacht, jemand wünscht mir Gutes. Denn viele haben keine Kontakte mehr nach “draußen”. Und manchmal kann genau eine solche Geste dazu beitragen, wieder ein bisschen Zuversicht und Hoffnung zu schöpfen.
Die Karte und natürlich auch der Inhalt des Pakets bringen mir ein strahlend helles Licht in einen für mich sehr dunklen Zeitabschnitt und haben mir heute Freudentränen bereitet! Es kam so unerwartet– wirklich wie eine Art Geschenk des Himmels! T., Hagen
Was darf hinein ins Paket?
Von den JVAen zugelassen sind bestimmte Lebensmittel wie zum Beispiel Kaffee, Gebäck, Süßigkeiten sowie Tabak. Es sind einfache Dinge, die Sie in jedem Supermarkt bekommen. Sie erhalten dazu eine Zusammenstellung der erlaubten Artikel von uns.
Bitte kaufen Sie nichts ein und schicken Sie nichts auf den Weg, bevor Sie von uns eine Empfängeradresse erhalten haben: Unsere Packempfehlungen können je nach Empfänger voneinander abweichen.
Der Inhalt sollte einen Gesamtwert von ca. 30 Euro nicht überschreiten, aber auch nicht unter ca. 25 Euro liegen, damit alle Gefangenen in etwa gleichwertige Pakete bekommen. Ein solches Paket wiegt ca. 3 kg.
Die meisten Inhaftierten freuen sich besonders, wenn Sie eine persönliche Grußkarte beilegen!
Was darf in ein Paket nicht hinein?
Die meisten JVAen lassen ausschließlich bestimmte Nahrungsmittel und Tabak zu. Die Nahrungsmittel müssen industriell verpackt und ohne Kühlung lange haltbar sein. Also auch wenn es schade ist: Bitte nichts Selbstgebackenes! Und keine Frischwaren wie Obst oder Käse. Ebenso keine Bücher, Flyer, Kleidung, Tonträger, Kerzen, Toilettenartikel und ähnliches.
Das Paket darf außerdem nicht enthalten: Alkohol und andere berauschende Mittel. Das gilt auch für minimale Zusätze zum Beispiel in Gebäck.
Weiterhin: Lebensmittel in Konserven, Tuben, Pulver- und Tablettenform (außer Kaffee), Medikamente; Mohngebäck, Kaugummi, Nüsse mit Schalen; Figuren aus Schokolade, die innen hohl sind (Nikoläuse etc.).
Weitere oft gestellte Fragen und Antworten finden Sie hier (pdf).

Inhaftierte sagen Danke:
Reaktionen 2022
Reaktionen 2021
“Rap” eines jungen Mannes (pdf)