19. Juni 2018

Rente auch für Gefängnisarbeit

Ein Gefangener, der in der JVA einer Arbeit nachgeht, soll in Zukunft in die gesetzliche Rentenversicherung mit einbezogen werden. Das hat jetzt die Justizministerkonferenz beschlossen. Bisher wird einem Gefangenen die Arbeit in Haft nicht auf die Rente angerechnet.

Allerdings hatte sich bereits 1977 der Gesetzgeber im neuen StVollzG (§§ 190 bis 193) verpflichtet, arbeitende Strafgefangene und Sicherungsverwahrte in die Rentenversicherung einzubeziehen. Das wurde jedoch nie umgesetzt. Mehr dazu lesen Sie hier.

„Warum helfen Sie im Schwarzen Kreuz ausgerechnet Kriminiellen?“

Foto: Paul-Georg Meister, pixelio

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