3. Juni 2020

Mit Papa wenigstens skypen dürfen

Alle Kinder müssen direkten und regelmäßigen Kontakt zu ihren Eltern haben können. Das ist fest verankert in der UN-Kinderrechtskonvention und gilt auch, wenn Vater oder Mutter in Haft sind. In Corona-Zeiten ist das schwierig: Der ohnehin schon stark eingeschränkte Kontakt fällt aus. Mit nicht absehbaren Folgen für die Beziehung von Kindern und Eltern. Die auch so schon heikle Lebenssituation der Kinder wird dadurch weiter verschärft.

Das darf nicht sein, sagt das Deutsche Institut für Menschenrechte. Es fordert die Justizvollzugsanstalten dazu auf, nach Lösungen zu suchen. Als ersten Schritt empfiehlt es, in allen Justizvollzugsanstalten Videotelefonie zu ermöglichen.

Mehr dazu vom Deutschen Institut für Menschenrechte.

“Warum helfen Sie im Schwarzen Kreuz ausgerechnet Kriminellen?”

Foto: Erysipel, pixelio

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Wer nichts Böses tut, hat damit noch nichts Gutes getan.

Karl Heinrich Waggerl
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