Um sich dieselben Ansprüche auf Arbeitslosengeld zu verdienen, werden arbeitende Strafgefangene in Zukunft erheblich mehr Zeit brauchen als andere Arbeitnehmer.
Das möchte die Bundesanstalt für Arbeit. Dagegen legt der Vorstand der Evangelischen Konferenz für Straffälligenhilfe (EKS) Protest ein und unterstützt damit die Forderung der Justizministerkonferenz.
Arbeitsfreie Samstage, Sonntage und gesetzliche Wochenfeiertage sollen für Inhaftierte beim Erarbeiten eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld in Zukunft nicht mehr mitzählen. Bei 250 Arbeitstagen im Jahr muss ein Inhaftierter daher in Zukunft 5, 5 Monate länger arbeiten, um auf denselben Anspruch zu kommen wie ihn sich andere Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres erarbeiten.
Foto: Paul-Georg Meister, pixelio
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Glücklich zu nennen sind alle, denen das Leid anderer nicht gleichgültig ist. Denn sie werden in ihren Schwierigkeiten selbst auch Anteilnahme erfahren.
Es ist leider nicht nur geplant, sondern schon Praxis.