8. Juni 2020

Arbeitslosigkeit auch in Haft

Nicht nur in der „normalen“ Welt bedroht Corona Arbeitsplätze. Auch in den Haftanstalten können viele Gefangene zurzeit nicht arbeiten. Viele von ihnen aber sind verschuldet und auf das minimale Einkommen angewiesen, das sie in Haft verdienen. Zurzeit ist es ihnen nicht möglich, ihre Schulden abzubezahlen.

Die Bundesarbeitsgemeinschaften für Straffälligenhilfe (BAG-S) und für Schuldnerberatung (BAG-SB) haben dazu gemeinsam eine Stellungnahme veröffentlicht. Sie regen an, entweder auch in den Haftanstalten eine Art Kurzarbeitergeld einzuführen. Oder aber die Gläubiger berücksichtigen die besondere aktuelle Lage.

Dann hätten die Inhaftierten nach der Entlassung eine reelle Chance, eigenständig mit ihren Schulden fertigzuwerden. Sonst wäre die Resozialisierung noch schwieriger als sie ohnehin schon ist.

Mehr dazu in der Nachricht der BAG-S.

“Warum helfen Sie im Schwarzen Kreuz ausgerechnet Kriminellen?”

Foto: Dietmar Meinert, pixelio

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Karl Heinrich Waggerl
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